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Startseite > Freizeit & Kultur > Utzenaicher Tracht
Die Erben sollten nicht übersehen, von der Verstorbenen/vom Verstorbenen eingegangene Vertragsverhältnisse gegebenenfalls zu beenden oder abzuändern. Das betrifft etwa
Wenden Sie sich dazu an die jeweilige Institution oder an das jeweilige Unternehmen, mit der oder dem der betreffende Vertrag abgeschlossen wurde. Die entsprechenden Kontaktdaten finden sich meist in den Unterlagen der Verstorbenen/des Verstorbenen bzw. im Internet oder im Telefonbuch.
Informationen zum Thema Digitaler Nachlass finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Vertragsauflösungen bzw. -änderungen können mit Kosten bzw. Gebühren verbunden sein.
Weitere Informationen über notwendige Meldungen im Todesfall finden sich im Kapitel Meldungen nach dem Todesfall.
In manchen Fällen hat die Verstorbene/der Verstorbene bereits Vorauszahlungen für vertraglich bestellte Güter, Dienstleistungen oder für Steuern geleistet (z.B. Mitgliedsbeiträge, Jahresabonnements, monatliche Einzahlungen bei Versicherungen etc.). In diesem Fall sollten Sie das betreffende Unternehmen, die betreffende Institution oder Behörde jedenfalls kontaktieren, um die Frage von eventuell möglichen Rückzahlungen zu klären.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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