Mail an Webmaster |News |Notdienste |Ortsplan |Veranstaltungen |Bauen & Wohnen |Amtstafel |Barrierefreiheit |Cookies |Fotogalerie
Startseite > Gemeindeamt > Wissenswertes > Geschichtlicher Hintergrund
Erst nach erfolgter bzw. bereits im Besitz befindlicher Betriebserlaubnis bzw. der technischen Kfz-Überprüfung (im Falle eines Gebrauchtwagens) kann um Zulassung des Kraftfahrzeugs im neuen Aufenthaltsland angesucht werden.
Zulassung von Autos und anderen Kfz in der EU (→ Your Europe)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Gemeindeinformation 01-2024 (01.03.2024)Mehr...
Aufgrund Ihrer aktuellen Cookie Einstellungen kann der Inhalt nicht angezeigt werden. Klicken sie hier um Ihre Einstellungen anzupassen.
| A| A