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Jede Namensänderung muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter (→ Stadt Wien)), bei der die Jagdkarte gelöst wurde, gemeldet werden.
Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und des neuen Namens (eventuell Kopie der Heiratsurkunde).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeindeinformation 01-2024 (01.03.2024)Mehr...
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